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Ich hab ein paar Fragen zu der General Public Licence:
1) Muss ich Mitglied in der GNU-Gemeinschaft sein, um meine Programme unter der GNU GPL veröffentlichen zu dürfen?
2) Hab ich trotz der GNU GPL ein Urheberrecht (wohl schon ;-)) und ein Copyright (was ja fast das gleiche ist)?
3) Darf ich für meine Programme trotzdem etwas verlangen?
4) Darf ich, wenn ich ein GNU GPL - Programm von jemand anders verändere und ihn erwähne (wie verlangt) dann das Programm noch verkaufen?
tuxipuxi
23-06-2003, 17:36
Original geschrieben von Miles
Ich hab ein paar Fragen zu der General Public Licence:
1) Muss ich Mitglied in der GNU-Gemeinschaft sein, um meine Programme unter der GNU GPL veröffentlichen zu dürfen?
2) Hab ich trotz der GNU GPL ein Urheberrecht (wohl schon ;-)) und ein Copyright (was ja fast das gleiche ist)?
3) Darf ich für meine Programme trotzdem etwas verlangen?
4) Darf ich, wenn ich ein GNU GPL - Programm von jemand anders verändere und ihn erwähne (wie verlangt) dann das Programm noch verkaufen?
1. nein
2. ja
3. nein
4. nein
zu 3. und 4., GPL programme besagen das der quellcode komplett offengelegt werden muss und weiterbenutzt werden darf, aber auch, dass er in keiner proprietaeren und kommerziellen software gebraucht werden darf.
anda_skoa
23-06-2003, 18:08
Original geschrieben von Miles
Ich hab ein paar Fragen zu der General Public Licence:
1) Muss ich Mitglied in der GNU-Gemeinschaft sein, um meine Programme unter der GNU GPL veröffentlichen zu dürfen?
Nein.
2) Hab ich trotz der GNU GPL ein Urheberrecht (wohl schon ;-)) und ein Copyright (was ja fast das gleiche ist)?
Urheberrecht ist das deutsche Wort für Copyright.
Als Autor hast du immer das Urheberrecht für deinen Anteil am Werk.
Die GPL gestattet Benutzern weitergehende Befugnisse, die sie nach normalen Urheberrecht nicht hätten.
Der Urheber selbst kann jeder Zeit die Lizenz ändern oder mehrere Lizenzen vergeben. Alles, was bisher unter GPL veröffentlich wurde, bleibt natürlich auch unter GPLverfügbar.
Bei einem Lizenzwechsel wird also nur neuer Code von der neuen Lizenz betroffen.
3) Darf ich für meine Programme trotzdem etwas verlangen?
Als Urheber darfst du (fast) alles :)
4) Darf ich, wenn ich ein GNU GPL - Programm von jemand anders verändere und ihn erwähne (wie verlangt) dann das Programm noch verkaufen?
Gute Frage.
Ich denke ja.
Die lässt dir praktisch deine Änderungen bezahlen.
Ciao,
_
tuxipuxi
23-06-2003, 18:56
oh,
da lag ich wirklich falsch.
For example, if you distribute copies of such a program, whether gratis or for a fee, you must give the recipients all the rights that you have. You must make sure that they, too, receive or can get the source code. And you must show them these terms so they know their rights.
peschmae
23-06-2003, 19:44
ja, aber wenn der Preis wirklich hoch ist, dann kannst du das wohl nur einem verkaufen :D
denn dem die Weiterverbreitung verbieten kannst du ja nicht
MfG Peschmä
Konkrete Frage, die hier anschliesst: Ich habe in Java ein Screenshot-Programm geschrieben, das ich gerne auf meiner HP unter der GPL veröffentlichen möchte. Wie muss ich das machen und was muss ich beachten (ich meine, da Java ja nicht Open-Source ist)?
MfG Bischi
peschmae
31-12-2004, 15:12
Konkrete Frage, die hier anschliesst: Ich habe in Java ein Screenshot-Programm geschrieben, das ich gerne auf meiner HP unter der GPL veröffentlichen möchte. Wie muss ich das machen
Das ist da beschrieben: http://www.gnu.org/licenses/gpl-howto.html
Wichtig ist vor allem das da:
This statement should go near the beginning of every source file, close to the copyright notices. - also den Vermerk korrekterweise in allen Dateien anbringen. (Wenn du das nicht machst dürfte man das Programm wohl streng gesehen nicht nutzen weil man ja keine Lizenz dafür hat - aber das ist Spitzfindig ;))
und was muss ich beachten (ich meine, da Java ja nicht Open-Source ist)?
Das ist eigentlich nicht so ein Problem. Gibt recht viele Java-Programme die GPLed sind. Einfach so ohne zusätzlich Vorkehrungen. Scheint also zu gehen.
Allerdings bin ich mir da über die rechtliche Situation bei der Verwendung der Programme auch nicht ganz im klaren.
Vor allem da man bei der Verwendung von Qt auf Windows (die nicht-GPL-Qt) ja den Programmen einen Zusatz verabreichen muss der das Linken gegen die Qt erlaubt - k.A. wie das bei Java genau ist. Da wird ja auch (zur Laufzeit) gelinkt.
Aber wenn du hier guckst http://www.gnu.org/philosophy/java-trap.html schreibt Stallman ja selber er habe früher gegen nicht-Freie Libcs gelinkt - und das mit Programmen die GPLed waren. Das darf man aber eigentlich nicht, oder? (Ausser er ist der Autor, aber bei den meisten Sachen waren wohl auch noch andere mitbeteiligt).
Ähnlich liegt imo das Problem wenn man GPL-Programme mit MSVC kompiliert - da wird ja irgendwo auch die Libc/C++ Standardbibliothek reingelinkt...
MfG Peschmä
Um es kurz zu machen:
1) Muss ich Mitglied in der GNU-Gemeinschaft sein, um meine Programme unter der GNU GPL veröffentlichen zu dürfen?
nein
2) Hab ich trotz der GNU GPL ein Urheberrecht (wohl schon ;-)) und ein Copyright (was ja fast das gleiche ist)?
ja
3) Darf ich für meine Programme trotzdem etwas verlangen?
ja
4) Darf ich, wenn ich ein GNU GPL - Programm von jemand anders verändere und ihn erwähne (wie verlangt) dann das Programm noch verkaufen?
ja
Was bei solchen Fragen immer lesenswert ist: http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html
EDIT: Sehe gerade das die Ursprungsfrage schon etwas älter ist, da hätte ich mir die Antwort wohl sparen können ;)
Das ist da beschrieben:]
Allerdings bin ich mir da über die rechtliche Situation bei der Verwendung der Programme auch nicht ganz im klaren.
Vor allem da man bei der Verwendung von Qt auf Windows (die nicht-GPL-Qt) ja den Programmen einen Zusatz verabreichen muss der das Linken gegen die Qt erlaubt - k.A. wie das bei Java genau ist. Da wird ja auch (zur Laufzeit) gelinkt.
Ich denke genau das ist der Unterschied, es wird zur Laufzeit gelinkt.
D.h. was du verbreitest, den Quellcode oder den java-bytecode, ist noch mit der GPL vereinbar. Was dann "Max Müller" in seinen vier Wänden macht ist vollkommen egal, dass regelt die GPL nicht!
Zu Qt, wenn du Qt Programme unter der GPL verteilst, dann brauchst du auch erstmal nicht diese Ausnahme und jeder kann das Programm für sich auch unter windows oder sonst wo kompilieren. Was derjenige aber nicht darf ist, eine binary zu vertreiben das gegen die non-free Version von Qt gelinkt ist, da das gegen die GPL verstoßen würde.
@bischi: Ideal wäre es natürlich wenn du dein Programm in eine Form bringst, in der es auf Freien System lauffähig ist.
Gerade nach der letzten Brave GNU World stehe ich sun java noch kritischer gegenüber: http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2005/01/gnuwelt/gnu.html
peschmae
31-12-2004, 18:19
Ich denke genau das ist der Unterschied, es wird zur Laufzeit gelinkt.
D.h. was du verbreitest, den Quellcode oder den java-bytecode, ist noch mit der GPL vereinbar. Was dann "Max Müller" in seinen vier Wänden macht ist vollkommen egal, dass regelt die GPL nicht!
Zu Qt, wenn du Qt Programme unter der GPL verteilst, dann brauchst du auch erstmal nicht diese Ausnahme und jeder kann das Programm für sich auch unter windows oder sonst wo kompilieren. Was derjenige aber nicht darf ist, eine binary zu vertreiben das gegen die non-free Version von Qt gelinkt ist, da das gegen die GPL verstoßen würde.
Achso, ok. Ich glaub jetzt ists etwa klar. Danke.
MfG Peschmä
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