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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Quellen: Herausgeber von Gesetzen



jonathan
12-11-2010, 16:33
Hey,

ich habe zwischendurch eine ganz kurze Frage für meine Quellen.

Wer ist der Herausgeber von Gesetzen? Gut, der Gesetzgeber, aber was schreibe ich als Autor?

Danke!! ;-)

CollmDante
12-11-2010, 17:04
Gesetze und Rechtsvorschriften haben keinen Autor und keinen Herausgeber. Zwar werden die Gesetzesblätter von Verlagen erstellt und ein Gesetzblatt hat auch ein Herausgeber, das in ihm aufgeführte Gesetz jedoch nicht, da es bekannt gemacht wird durch die Veröffentlichung im Gesetzblatt, aber nicht herausgegeben.
Sie werden auch nicht in einem Literaturverzeichnis oder ähnlichem aufgeführt.
Innerhalb eines Textes ist jedoch bei einem Zitat oder einem Verweis die Quelle wie folgt anzugeben:
Artikel oder §, Nummer, Absatz, Satz, Halbsatz, Alternative (oder Fall oder Variante), Nummer (oder Spiegelstrich), Gesetzesname (evtl. Kurzname oder Abk.), Datum des Erlasses des Gesetzes, Fundstelle im Gesetzesblatt, Anfangsseite
Dabei kann die Gliedrigkeit entsprechend des Zitates oder Verweises auch verkürzt werden(z.B. nur Paragraph)

jonathan
12-11-2010, 17:35
Danke für die ausführliche Erklärung! Heißt also, dass ich das Gesetz zwar angeben muss, allerdings nicht im Quellenverzeichnis, sondern direkt im fließenden Text?

CollmDante
12-11-2010, 18:24
Genau, beim ersten mal muss die gesamte Quellenangabe verwendet werden, danach reicht es aus bis zum Gesetzesnamen bzw. der Abk. die Quelle zu benennen, es sei denn man nimmt auf einen anderen Textstand als den zuvor zitierten Bezug.

jonathan
14-11-2010, 14:31
Danke für die Erklärung!