Robert-ba
22-10-2012, 13:38
Hallo,
ich habe bei meinem Dokument noch folgenden Schönheitsfehler.
Ich verwende für Beispiele selbst definierte Umgebungen, die unter Anderem den Text etwas einrücken.
Jetzt rückt LaTeX nach diesen Beispielen immer die erste Zeile etwas ein. Das würde ich gerne verhindern. Geht das mit einem einfachen Trick? Es soll meine Umgebungen im Prinzip also so behandeln, als wäre der Absatz nach diesem Text der erste Absatz nach einer Überschrift, denn in diesem Fall erfolgt ja ebenfalls keine Einrückung.
Natürlich habe ich auch weder Kosten noch Mühen gescheut, um euch ein Minimalbeispiel zu präsentieren:
\documentclass{jurabook}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage{jurabib}
\usepackage{lmodern}
\begin{document}
\makeatletter
\newenvironment{beispiel}{\begin{quote}\textbf{Bei spiel:}\par\nobreak\@afterheading}{\end{quote}}
\makeatother
\chapter{Stiche und Misschutz}
\section{Die Rechts9}
Sowohl beim AnfaEndvermn als auc errecteinn handelt es sich lediglich um Rechengröicht zwangsläufig um ktes Abbiorhande mögens. Dies wird bereits durch die Vorschriften deutlich.
\begin{beispiel}
des Güterstes 1 Schulden. Anfangsvermögen. M Beginn derstandes mögen. Bei Beendigung des Güterstandes eilmögen. Ihre jeweils wed ermögen.
\end{beispiel}
Konnte im Bngsvermögen beweisen, so betrug euro als Zugewigleich abzugeben hatte. Konnte er fangsvermöge beweise.
\end{document}
Konkret soll also das Wort "Konnte" nicht eingerückt werden.
Vielen Dank im Vorraus.
Robert
ich habe bei meinem Dokument noch folgenden Schönheitsfehler.
Ich verwende für Beispiele selbst definierte Umgebungen, die unter Anderem den Text etwas einrücken.
Jetzt rückt LaTeX nach diesen Beispielen immer die erste Zeile etwas ein. Das würde ich gerne verhindern. Geht das mit einem einfachen Trick? Es soll meine Umgebungen im Prinzip also so behandeln, als wäre der Absatz nach diesem Text der erste Absatz nach einer Überschrift, denn in diesem Fall erfolgt ja ebenfalls keine Einrückung.
Natürlich habe ich auch weder Kosten noch Mühen gescheut, um euch ein Minimalbeispiel zu präsentieren:
\documentclass{jurabook}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage{jurabib}
\usepackage{lmodern}
\begin{document}
\makeatletter
\newenvironment{beispiel}{\begin{quote}\textbf{Bei spiel:}\par\nobreak\@afterheading}{\end{quote}}
\makeatother
\chapter{Stiche und Misschutz}
\section{Die Rechts9}
Sowohl beim AnfaEndvermn als auc errecteinn handelt es sich lediglich um Rechengröicht zwangsläufig um ktes Abbiorhande mögens. Dies wird bereits durch die Vorschriften deutlich.
\begin{beispiel}
des Güterstes 1 Schulden. Anfangsvermögen. M Beginn derstandes mögen. Bei Beendigung des Güterstandes eilmögen. Ihre jeweils wed ermögen.
\end{beispiel}
Konnte im Bngsvermögen beweisen, so betrug euro als Zugewigleich abzugeben hatte. Konnte er fangsvermöge beweise.
\end{document}
Konkret soll also das Wort "Konnte" nicht eingerückt werden.
Vielen Dank im Vorraus.
Robert