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Thema: Zitieren von Gesetzen im Text und im Literaturverzeichnis

  1. #1
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    Zitieren von Gesetzen im Text und im Literaturverzeichnis

    Hallo folks,

    ich helfe einem Bekannten bei der Erstellung des Quellenverzeichnisses, verwende biblatex-apa. Jetzt verlangt der Betreuer folgende Vorgehensweise:

    Text:
    "Eine Hilfeform für junge Menschen stellt die stationäre Jugendhilfe dar, die im § 34, Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) (2013) als Heimerziehung konzipiert ist."

    Im Literaturverzeichnis:
    "Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, 2. Kap., 4. Abschn., § 34 (2013)."

    Abgesehen davon, dass biblatex-apa keine Gesetze vorsieht, jedenfalls gibt es kein Feld hierfür, scheint mir auch die gewünsche Vorgehesweise genau falsch herum. Ich meine, im Text sollten die Paragraphen und Abschnitt etc. erscheinen und im Verzeichnis der Titel des Gesetzes (meinetwegen auch als Vollzitat).

    Ist jemand mit solchen Dingen bewandert und könnte mir einen Tipp geben?

    Vielen Dank

    Gruß
    Martin
    Geändert von nixversteh (04-06-2014 um 23:26 Uhr) Grund: Änderung
    Der aus Büchern erworbene Reichtum fremder Erfahrung heißt Gelehrsamkeit. Eigene Erfahrung ist Weisheit. Das kleinste Kapital von dieser ist mehrt wert, als Millionen von jener.

    Gotthold Ephraim Lessing

  2. #2
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    ..........

    Zitat Zitat von nixversteh Beitrag anzeigen
    Hallo folks,

    ich helfe einem Bekannten bei der Erstellung des Quellenverzeichnisses, verwende biblatex-apa. Jetzt verlangt der Betreuer folgende Vorgehensweise:

    Text:
    "Eine Hilfeform für junge Menschen stellt die stationäre Jugendhilfe dar, die im § 34, Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) (2013) als Heimerziehung konzipiert ist."

    Im Literaturverzeichnis:
    "Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, 2. Kap., 4. Abschn., § 34 (2013)."

    Abgesehen davon, dass biblatex-apa keine Gesetze vorsieht, jedenfalls gibt es kein Feld hierfür, scheint mir auch die gewünsche Vorgehesweise genau falsch herum. Ich meine, im Text sollten die Paragraphen und Abschnitt etc. erscheinen und im Verzeichnis der Titel des Gesetzes (meinetwegen auch als Vollzitat).

    Ist jemand mit solchen Dingen bewandert und könnte mir einen Tipp geben?

    Vielen Dank

    Gruß
    Martin
    Hallo folks,

    eine meiner Devisen lautet: Kannst du ein Problem nicht lösen, löse dich vom Problem. Will sagen, alle Zitationen des Gesetzes sind raus, also muss nichts belegt werden.

    Gruß und schöne Feiertage

    Martin
    Geändert von nixversteh (07-06-2014 um 16:50 Uhr) Grund: Orthographie
    Der aus Büchern erworbene Reichtum fremder Erfahrung heißt Gelehrsamkeit. Eigene Erfahrung ist Weisheit. Das kleinste Kapital von dieser ist mehrt wert, als Millionen von jener.

    Gotthold Ephraim Lessing

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