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Thema: Andere Begrifflichkeit

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Andere Begrifflichkeit

    In meinem neuen Arbeitsvertrag steht, dass mir 5 Tage pro Jahr für Bildungsfreistellung zustehen. Kennt ihr euch aus und könnt mir sagen, ob das vielleicht das gleiche ist wie Bildungsurlaub?

  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    365
    Ich bin gerade dabei, mein Spanisch durch einen Kurs bei Tlc Denia wieder aufzufrischen. Sie sagen, dass die von dir erwähnten Begriffe - Bildungsfreistellung und Bildungsurlaub - synonym genutzt werden können. Es hängt jedoch wohl davon ab, in welchem Bundesland man lebt und arbeitet, ob und unter welchen Voraussetzungen man ihn beantragen kann, da es keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt. Kosten werden allerdings nur zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.

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