Hi Leute,

folgendes Scenario:

Software A in der Version 1.0 hat einen Fehler, der in Zusammenspiel mit einer unsauberen, instabilen Programmierung von Software B in Version 1.0 äußerst selten auftritt. Fehlverhalten in Software B v1.0 ist zwar vorhanden, aber vernachlässigbar. Jedoch verhält sich auch Software A v1.0 aufgrund der unsauberen Programmierung von B v1.0 nicht sauber (z.B. wird sie nicht sauber beendet [SIGTERM], sondern einfach abgeschossen [SIGKILL]).

Software B wird nun bereinigt, sauberer ausprogrammiert und im Verhalten verbessert, lässt sich auch besser bedienen - hat jetzt Version 2.0, ist also grundsätzlich neuer und besser.

Aber: der Fehler in Software A v1.0 tritt jetzt in Kombination mit B v2.0 wesentlich häufiger auf.

Da der Auslieferungstermin von allem vor der Tür steht, wird definiert, daß Software A nicht mehr korrigiert wird, da dazu keine Zeit mehr ist. Dies führt dazu, daß auch die Korrekturen in Software B v2.0 nicht mit einfließen sollen. Es wird also akzeptiert, daß fehlerbehaftete Software ausgeliefert wird, obwohl die Fehler längst korrigiert sind. Und es wird Software B v2.0 die Verantwortung für das häufigere Auftreten der Fehler in Software A v1.0 gegeben.

So... ICH bin der Meinung, man muss nun Software A v1.0 (abgeschlossen hin oder her) korrigieren, den Fehler beheben. Meine Kollegen sind jedoch der Meinung, daß wir per Definition fehlerhafte Software ausliefern, um den Termin halten zu können.

Wer hat nun eurer Meinung nach Recht? Ich stehe zu meinem Standpunkt!

Grüße,
Hendrik