Eine einfache Lösung wäre, dass die MP3-Unterstützung nur durch eine Compiler-Option aktivierbar ist. Biete vorkompilierte Binaries nur ohne MP3-Unterstützung an; wer MP3-Unterstützung will braucht dann den Sopurcecode und muss wissentlich MP3 aktivieren. Weise dann ausdrücklich darauf hin, dass für diese Aktivierung eine Lizenz nötig ist (da es dann eine Einzellizenz ist, ist das ja für den Anwender auch nicht so teuer).
Das ist die Lösung, die in vielen Fällen gewählt wird und die auch legal sein müsste. Vielleicht lohnt es sich mal bei der Rechtsrubrik des Linux-Magazins zu fragen, ob diese Lösung rechtlich einwandfrei ist und den Programmierer vor Verfolgung schützt.
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